Förderunterricht
z. Zt. keine Lehrkraft
Präventive Grundversorgung
Die Grundschulen erhalten durch den Einsatz von Grundschullehrkräften eine präventive sonderpädagogische Grundversorgung. Das Zusammenwirken von Grundschullehrkräften und Förderschullehrkräften soll die Qualität eines individualisierenden Unterrichts verbessern, frühzeitig erforderliche Unterstützungsmaßnahmen für Kinder mit besonderen Lernbedarfen vorhalten, einen Kompetenztransfer einleiten und möglichst das Entstehen sonderpädagogischer Bildungs- und Unterstützungsangebote verhindern. Ebenso soll erreicht werden, dass mehr Kinder als bisher den Schuleintritt in der Grundschule wahrnehmen.
Gemeinsamer Unterricht
Gemeinsamer Unterricht ist wichtiger Bestandteil der inklusiven Bildung. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Teil davon ist die inklusive Schule. Sie ist umso erfolgreicher, je mehr sich auch die Gesellschaft und der Staat den Zielen inklusiver Politik im Alltag, der Berufswelt, in Kunst und Wissenschaft sowie im Sport annähern.
Im Kern geht es bei der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote um den konstruktiven und ausgewogenen Umgang mit der Vielfalt, der Unterschiedlichkeit der Menschen und um die Unantastbarkeit ihrer Würde.
Für die Schulentwicklung eines jeden Landes bedeutet die Umsetzung des Inklusionsgebotes, Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die es allen Kindern und Jugendlichen erlauben, ihre jeweiligen Potentiale auszuschöpfen und erfolgreich zu lernen.

