Sportunterricht

Allgemeine Festlegungen zur Durchführung des Sportunterríchts an der Grundschule „Am Markt“ Raguhn

 

Diese Festlegungen dienen der Förderung von Sicherheit und Gesundheit aller Schüler im Fach Sport und sind deshalb zwingend einzuhalten.

 

1. Während des Schulsports ist zweckmäßige Sportkleidung zu tragen. Auf für die Sportart geeignete Schuhe ist zu achten. In den Zeiten, in denen Sportunterricht auch im Freien stattfindet, sollte die Sportkleidung witterungsentsprechend sowie sollten Wechselturnschuhe vorhanden sein. Verschmutzte Turnschuhe in der Halle führen zum Ausschluss von den sportlichen Aktivitäten.
Wer ohne Sportsachen erscheint, kann ebenfalls nicht aktiv teilnehmen. Eine Eintragung im Hausaufgabenheft ist die Folge.

 

2. Vor dem Sportunterricht ist sämtlicher Schmuck abzulegen. Ein Abkleben als Ersatz des Entfernens ist nicht möglich. Der Lehrer kontrolliert die Einhaltung des Trageverbotes.
Lange Haare sind durch geeignete Mittel zusammenzuhalten. Das Tragen einer Sportbrille wird empfohlen.


3. Anträge auf Befreiung vom Sportunterricht sind schriftlich zu stellen und vor dem Unterricht abzugeben. Eltern dürfen dies für den Zeitraum von einer Woche beantragen. Bei längerer Dauer ist das Attest eines Arztes notwendig. Daher muss Sportkleidung auch bei Beantragung auf Freistellung immer vorhanden sein!


4.Wertsachen sollten am Tag des Sportunterrichtes möglichst zu Hause bleiben. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung.

 

 

 Vgl. "Grundsätze, Bestimmungen und Hinweise für den Schulsport in Sachsen-Anhalt"

Schwimmunterricht (Informationen für Eltern der künftigen Klasse 2)

Sehr geehrte Eltern,


im kommenden Schuljahr wird Ihr Kind am Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts der Grundschule teilnehmen.
Aus diesem Grund möchten die SportlehrerInnen folgende Hinweise geben und Sie um Unterstützung bitten.

 

1. Ziele des Schwimmunterrichts:
Die SchülerInnen sollen eine Wassergewöhnung erfahren, das Schwimmen als angstfreie und freudvolle Bewegung im Wasser erleben, verschiedene Schwimmarten beherrschen und nachhaltiges Interesse am Schwimmen und dem Schwimmsport entwickeln.
Jedes Kind soll das „Sichere Schwimmen“ erlernen.

 

2. Ärztliche Untersuchung:
Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Schwimmunterrichts eine allgemeine ärztliche Untersuchung Ihres Kindes zu veranlassen, wenn im Zeitraum von sechs Wochen vor Beginn des Schwimmunterrichts eine akute Erkrankung vorlag. Bitte geben Sie ein ärztliches Attest im Falle einer schon vorliegenden Erkrankung mit einer Handlungsanweisung für den Schwimmunterricht ab.
Bei Diabetes oder Anfallsleiden ist eine zusätzliche Aufsichtsperson erforderlich.
Eine vollständige Befreiung vom Schwimmunterricht ist nur dann möglich, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Für eine stundenweise Befreiung von der Teilnahme am Schwimmunterricht benötigen die SchwimmlehrerInnen eine schriftliche Mitteilung der Eltern.

 

3. Allgemeine Hinweise:
Die Kinder benötigen für den Schwimmunterricht Duschbad, ein großes Badehandtuch, möglichst Badelatschen, zweckmäßige Badebekleidung (Kinder müssen diese eigenständig anziehen können) und eine Badekappe. Um Ihr Kind mit dem Namen ansprechen zu können, beschriften sie die Badekappe bitte gut lesbar mit dem Vornamen Ihres Kindes.
Unbedingt erforderlich ist eine Kopfbedeckung für den Rückweg, bei kälteren Temperaturen eine warme Mütze.

 

4. Sicherheit während des Schwimmunterrichts
Das Tragen von Schmuck ist grundsätzlich nicht gestattet. Wertsachen sind bitte nicht mitzubringen. Schwimmbrillen oder Taucherbrillen dürfen beim Schwimmen und Tauchen nicht benutzt werden. Eine ausführliche Belehrung der Kinder erfolgt durch den Schwimmlehrer.

 

5. Leistungsnachweise:
Der Schwimmunterricht ist ein Teil des Sportunterrichts und wird in vier Teilbereichen am Ende des Schuljahres bewertet. Diese Noten fließen in die Sportnote ein. Jeder Schüler erhält außerdem jeweils zum Halbjahr und am Ende des Schuljahres einen Schulschwimmpass, in dem das erreichte Niveau dokumentiert wird.
Folgende vier Bereiche werden benotet:


5.1. Grundfertigkeiten/Komplexübung:
• Abstoßen vom Beckenrand und Gleiten
• Rolle vorwärts
• Drehen und Orientieren sowie Fortbewegen zum Ausstiegspunkt und selbstständiges Verlassen des Wassers
• Beidbeiniger Absprung und fußwärtiges, widerstandsarmes Eintauchen in gestreckter Körperlage, Ergreifen eines Tauchringes, dabei Ausatmen ins Wasser

 

5.2. Schwimmen
• Sprung ins tiefe Wasser, 15 min schwimmen und dabei mindestens 200m zurücklegen
oder Kopfsprung, 100m in einer Schwimmart (max. in 3:30min) und 100m in einer zweiten Schwimmart ohne Zeitbegrenzung (Sicher Schwimmen Können erreicht)
• beliebiger Sprung und 100m schwimmen; 50m in Bauchlage und 50m in Rückenlage (Basisstufe Schwimmen Können übertroffen)
• beliebiger Sprung und 100m in beliebiger Schwimmart schwimmen (Basisstufe Schwimmen Können)
• beliebiger Sprung ins tiefe Wasser und 50m schwimmen (Mindeststandard erreicht)
• beliebiger Sprung ins tiefe Wasser und 15m ohne Hilfsmittel in einer Technik im Tiefwasser oder 25m mit Hilfsmittel schwimmen (Mindeststandard nicht erreicht)

 

5.3.1. Springen
• Kopfsprung plus 2 Sprungvarianten
• 3 Sprungvarianten vom Startblock
• 3 Sprungvarianten vom Beckenrand
• Sprung ins tiefe Wasser vom Beckenrand
• Sprung ins tiefe Wasser mit Hilfsmitteln

 

5.3.2.Tauchen

• von der Wasseroberfläche Tauchring aus 2m vom Startblock Tiefe holen und 8m Streckentauchen

• von Wasseroberfläche Tauchring aus 2m Tiefe holen

• Tauchring aus 2m Tiefe oder 5m Streckentauchen (jeweils mit Abstoß vom Rand)

• Tauchring aus schultertiefem Wasser holen

 

5.4. Kompetenznote
Einhaltung hygienischer Vorschriften, Duschbad vorhanden/Vollständigkeit der Schwimmkleidung/Einhaltung der Baderegeln/Anstrengungsbereitschaft und Durchhaltevermögen/ Faires Kooperieren und Konkurrieren/Teamfähigkeit

 

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Jirschik (Schulschwimmkoordinatorin)




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